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SteuerGo FAQs

 


Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung

Bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung überträgt SteuerGo Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung.

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt diese Abgabeart ab dem Steuerjahr 2021 leider nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die „Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung“ genutzt werden.

Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, so dass Sie deutlich weniger Belege als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen einerseits eine Empfangsbestätigung erzeugt und andererseits die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig: Papier-Abgabe Ihrer Dokumente

So schließen Sie die Abgabe Ihrer Steuererklärung ab:

  1. Rufen Sie die Seite "Meine Steuererklärung" auf.
  2. Laden Sie dort die komprimierte Steuererklärung herunter.
  3. Drucken und prüfen Sie die komprimierte Steuererklärung.
  4. Unterschreiben Sie auf der ersten Seite an der markierten Stelle.
  5. Senden Sie die Erklärung mit etwaigen Belegen per Post ans Finanzamt.

Wird die unterschriebene Steuererklärung nicht an das Finanzamt gesendet, erfolgt keine Bearbeitung Ihrer Steuererklärung. Die übertragenen Daten werden dann nach sechs Monaten automatisch auf den Servern der Finanzbehörden gelöscht.

Unser Tipp: Ihre Angaben können Sie ergänzen oder ändern. Eine erneute Abgabe ist immer kostenfrei möglich.

 

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