Field help:
Haben Sie die Aufwendungen für 2025 bereits ermittelt und wollen eine Schnellerfassung der Beträge?
Nutzen Sie die Schnellerfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten, wenn Ihnen die erforderlichen Angaben bereits in einer separaten Aufstellung vorliegen – zum Beispiel in Form einer Arbeitgeberbescheinigung.
Über die Schnellerfassung können ausschließlich Verpflegungsmehraufwendungen im Deutschland erfasst werden. Für Auslandsdienstreisen gelten abweichende Pauschbeträge.
Wenn Sie Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland geltend machen möchten, verwenden Sie bitte die Einzelerfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten.
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