(2009)
Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
Ja, auch Eltern, die eine Versicherung für ein Kind abgeschlossen haben, beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung, können die Beiträge hierfür in der Steuererklärung angeben.
Wichtig ist, dass Sie selbst der Versicherungsnehmer sind. Der Vertrag muss also auf Ihren Namen laufen, wer der Versicherte ist, ist unwesentlich. Es zählt die Beitragszahlung.
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