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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfen

Beschreibung

Geben Sie hier den Grund für die gezahlten Ausgleichsleistungen an.

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind ab 2015 als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung beim Empfänger.

Nun wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.

Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie dazu die Anlage U bei.

Betrag

Geben Sie hier die Höhe der gezahlten Ausgleichsleistungen an.

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft sind ab 2015 als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Gegenzug erfolgt eine Versteuerung als "sonstige Einkünfte" beim Empfänger.

Nun wird kein Unterschied mehr gemacht, ob der Ausgleich eine beamtenrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine private, eine geförderte oder eine betriebliche Altersversorgung betrifft. Die Zahlungen sind einheitlich nur als Sonderausgaben absetzbar.

Die Zustimmung des geschiedenen Ehe-/Lebenspartners wird benötigt. Fügen Sie dazu die Anlage U bei.