Feldhilfe:
Ist <%0100301%> Angehöriger des öffentlichen Dienstes und in dienstlichem Auftrag außerhalb der EU / EWR tätig?
Ist <%0100801%> Angehöriger des öffentlichen Dienstes und in dienstlichem Auftrag außerhalb der EU / EWR tätig?
Wählen Sie "ja" wenn Sie im Jahr 2024 als Angehöriger des öffentlichen Dienstes außerhalb der EU / EWR in dienstlichem Auftrag tätig waren – auch wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.
In diesem Fall können Sie weiterhin bestimmte familienbezogene Steuervergünstigungen (z. B. Ehegattensplitting, Kinderfreibetrag) beanspruchen, sofern die Tätigkeit im öffentlichen Auftrag erfolgt ist und Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.
Die Besteuerung erfolgt in Deutschland so, als ob Sie unbeschränkt steuerpflichtig wären – trotz Auslandsaufenthalt.