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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Haben Sie oder ein Unternehmen, an dem Sie beteiligt sind, Forschungszulage beantragt?

Haben Sie oder hat eine Personengesellschaft, an der Sie beteiligt sind, einen Antrag auf Forschungszulage gestellt, können Sie die Festsetzung der Einkommensteuer auf Antrag bis zur Festsetzung der Forschungszulage oder bis zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Anteilen an der festgesetzten Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) zurückstellen. So soll sichergestellt werden, dass eine zeitnahe Möglichkeit zur Anrechnung der Forschungszulage erfolgen kann.

Sofern Sie an einer anspruchsberechtigten Personengesellschaft beteiligt sind, geben Sie bitte auch die Steuernummer und den Namen der Personengesellschaft gesondert an.

Die Forschungszulage steht allen Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit offen und kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsberechtigung setzt die Durchführung eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) voraus, mit dem nach dem 1. Januar 2020 (also ab dem 2. Januar 2020) begonnen wurde. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.