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Feldhilfe: (2022) Wurde ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds festgestellt?

Wurde für Sie zum 31.12.2021 ein verbleibender Freibetrag für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds festgestellt, wählen Sie hier bitte "ja" aus.

Der Freibetrag von 100.000 Euro für Altbestände wird vom Finanzamt festgestellt und verrechnet, sobald Teile des Altbestandes verkauft werden und eine Steuererklärung eingereicht wird. Erst zu diesem Zeitpunkt beginnt das Feststellungsverfahren. Den verbleibenden Freibetrag kann man dem Steuerbescheid des Vorjahres entnehmen. Wurde der Freibetrag vollständig aufgebraucht, wird er jährlich mit Null festgestellt.