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Feldhilfe: (2022) Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung (z.B. nach § 13a BAföG)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung (z.B. nach § 13a BAföG)

Geben Sie hier Zuschüsse zur Kranken- / Pflegeversicherung Ihres Kindes ein.

Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben. Nach Möglichkeit sollten Sie nachweisen können, dass Sie die Beiträge auch tatsächlich gezahlt haben. Bewahren Sie also einen Zahlungsbeleg oder einen Beleg über die Erstattung der Versicherungskosten an Ihr Kind auf.