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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Hatten Sie Einkünfte aus unbebauten Grundstücken oder Überlassung von Rechten?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus unbebauten Grundstücken, anderem unbeweglichen Vermögen sowie aus Sachinbegriffen oder der Überlassung von Rechten erzielt haben.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Pachteinnahmen aus Grundstücken (z. B. Parkplatzvermietung),
  • Erbbauzinsen aus der Einräumung von Erbbaurechten,
  • Einnahmen aus (schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen) Urheberrechten,
  • Entschädigung für die zeitlich befristete Inanspruchnahme des eigenen Grundstücks während der Bauphase auf dem angrenzenden Nachbargrundstück,
  • Einnahmen aus der Verpachtung eines Fuhrparks,
  • Einnahmen aus Mineralgewinnungsrechten (z.B. Kiesausbeuterechte),
  • Einnahmen aus Vermietung eines Flugzeugs,
  • Einnahmen aus der Vermietung von Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind.