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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Liegt für Ehemann 2021 eine Einstufung als schwertstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vor?

Wählen Sie "ja" aus, wenn eine Einstufung als schwerstpflegebedürftig (Pflegegrad 4 oder 5) vorliegt.

Die Feststellungen der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 4 oder 5) durch die Pflegekassen ist mit dem Merkzeichen "H" (Hilflosigkeit) auf dem Behindertenausweis gleichzusetzen (BMF-Schreiben vom 19. August 2016) und berechtigt zum Erhalt des erhöhten Behinderten-Pauschbetrags von 7.400 Euro.