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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Liegt ein zum 31.12.2020 festgestellter Spendenvortrag für den Steuerpflichtigen vor?

Wenn im Steuerbescheid des vergangenen Jahres ein Spendenvortrag festgestellt wurde, kann dieser hier erfasst werden. Der genaue Betrag kann aus dem Steuerbescheid für 2020 entnommen werden.

Wenn der Spendenhöchstbetrag in einem Jahr überschritten wird, geht der übersteigende Betrag grundsätzlich nicht verloren, sondern wird in die nachfolgenden Steuerjahre verschoben bzw. übertragen. Dagegen ist ein Spendenrücktrag in der Steuererklärung ebenso wenig vorgesehen wie eine zeitliche Begrenzung des Spendenvortrags.