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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Wollen Sie den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG beantragen?

Wenn Sie den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG beantragen wollen, wählen Sie hier "ja" aus.

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG können Sie auch die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen.

Der Veräußerungsgewinn wird dann mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert, der 56% des durchschnittlichen Steuersatzes (mindestens aber 14%) beträgt. Auch die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG wird jeder Person insgesamt nur einmal im Leben für einen Veräußerungsgewinn gewährt.