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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) ... befand sich in einer Ausbildungsunterbrechung von höchstens 4 Monaten.

Wählen Sie hier "ja", wenn das Kind im Jahr 2021 sich in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befunden hat.

Als Übergangszeiten gelten ebenfalls die Zwangspausen zwischen einem Ausbildungsabschnitt und einem Freiwilligendienst - und umgekehrt. Dazu gehören z.B.

  • das freiwillige soziale oder ökologische Jahr,
  • der Bundesfreiwilligendienst,
  • der andere Dienst im Ausland und seit 2015 auch der freiwillige Wehrdienst.

Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den zeitanteiligen Kinder- und Erziehungsfreibetrag, wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.