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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Sind Sie als Stief-/Großeltern gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig bzw. das Kind gehörte zu Ihrem Haushalt?

Wählen Sie hier "ja", wenn Sie den Kinderfreibetrag als Stief-/Großelternteil in Anspruch nehmen wollen,

  • weil Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben oder
  • weil Sie eine konkrete Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind erfüllen, z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.