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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Wollen Sie als Stief-/Großeltern die Übertragung der Freibeträge beantragen?

Wählen Sie hier "ja", wenn Sie als Stief- oder Großelternteil den Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag in Anspruch nehmen wollen und die leiblichen Eltern der Übertragung der Freibeträge zugestimmt haben.

Wichtige Voraussetzung für die Übertragung:

  • Sie haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder
  • Sie haben eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind/Enkelkind zu erfüllen, z.B. bei mangelnder Leistungsfähigkeit eines oder beider Elternteile.