Firmenwagen und Betriebs-Pkw: Verbesserung für Elektrofahrzeuge

Firmenwagen und Betriebs-Pkw: Verbesserung für Elektrofahrzeuge

Emissionsfreie Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge), die als Firmenwagen im Betriebsvermögen gehalten werden, sind derzeit besonders begünstigt: Für sie wird bei Arbeitnehmern der private Nutzungswert und bei Selbstständigen der Entnahmewert – statt mit 1 Prozent bzw. 0,5 Prozent – lediglich mit 0,25 Prozent bewertet. Gesetzestechnisch wird die Maßnahme durch eine Viertelung der Bemessungsgrundlage umgesetzt.


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Elektrofahrzeuge: Steuervergünstigung auch für E-Scooter?

Elektrofahrzeuge: Steuervergünstigung auch für E-Scooter

Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug, so muss bei Anschaffung oder Leasing ab dem 1.1.2019 bei Anwendung der 1 %-Pauschalmethode der Listenpreis nur noch zur Hälfte angesetzt werden. Anders ausgedrückt: Die Versteuerung der Privatnutzung erfolgt nur zur Hälfte. Begünstigt sind in erster Linie reine Elektrofahrzeuge. Begünstigt sind aber auch extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.


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Elektrofahrzeuge: Verbesserter Steuervorteil für Firmenwagen

Elektrofahrzeuge: Verbesserter Steuervorteil für Firmenwagen

Lohnt sich der Kauf oder das Leasing für Elektrofahrzeuge? Immerhin ist bei Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen der Preis deutlich höher als für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Diese Frage stellen sich Unternehmer, wenn sie für sich einen Betriebs-Pkw anschaffen wollen, und Arbeitnehmer, wenn sie vom Arbeitgeber einen Firmenwagen bekommen. Falls Sie momentan überlegen, ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen oder Betriebs-Pkw anzuschaffen, sollten Sie noch ein paar Monate warten – genauer: bis zum kommenden Jahr.
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Elektrofahrzeuge: So beantragen Sie bis zu 4.000 Euro Kaufprämie!

Elektrofahrzeuge: So beantragen Sie bis zu 4.000 Euro Kaufprämie!

Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Hybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur und hohe Anschaffungskosten. Um die schleppende Nach-frage nach den teuren Elektroautos anzukurbeln, gibt es nun eine Kaufprämie (Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge). Die Förderrichtlinie muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.
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Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Kosten nie schätzen

Fahrtenbuchmethode bei Dienstwagen: Kosten nie schätzen

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent- oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Letztere ist mit einem hohen Aufwand verbunden, denn es müssen sämtliche Fahrten erfasst werden. Zudem müssen alle Kosten per Einzelnachweis belegt werden. Eine Schätzung von Aufwendungen kommt – auch teilweise – selbst dann nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Dienstwagen nicht im Einzelnen erfasst hat und es dem Arbeitnehmer daher nahezu unmöglich ist, die Aufwendungen zu belegen (FG München, Urteil vom 29.1.2018, 7 K 3118/16).


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Elektrofahrzeug: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen

Elektrofahrzeuge: Schätzung der Stromkosten für das Aufladen

Auch wenn die Zahlen noch niedrig sind: Immer mehr Unternehmer entscheiden sich bei der Neuanschaffung eines Firmen-Pkw für ein Elektrofahrzeug. Viele dieser Fahrzeuge werden nicht nur in der Firma, sondern auch zuhause aufgeladen. Zwar haben zahlreiche Nutzer eines Elektrofahrzeug hierfür eine eigenständige Lademöglichkeit oder zumindest einen eigenen Stromzähler angeschafft. Doch viele Besitzer laden den Pkw „an der heimischen Steckdose“ ohne gesonderten Stromzähler auf.
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Firmenfahrräder: Neue Steuerfreiheit ab 2019

Firmenfahrräder: Neue Steuerfreiheit ab 2019

Viele Firmen stellen ihren Mitarbeitern Fahrräder und Elektrofahrräder zur Verfügung, mit denen sie zur Arbeit fahren und die sie auch privat nutzen können (Firmenfahrräder). Wie beim Firmenwagen müssen die Mitarbeiter auch beim Firmenfahrrad seit 2012 einen geldwerten Vorteil versteuern. Und zwar monatlich 1 % des Listenpreises (sog. 1 %-Durchschnittsmethode). Dieser Betrag ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig, sofern das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt (koordinierter Ländererlass vom 23.11.2012, BStBl. 2012 I S. 1224).
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Aufladen von Elektrofahrrädern beim Arbeitgeber steuerfrei?

Aufladen von Elektrofahrrädern beim Arbeitgeber steuerfrei?

Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Elektrohybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, hohe Anschaffungskosten und eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur. Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ vom 7.11.2016 wurden steuerliche Erleichterungen geschaffen.
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Neue Steuervergünstigungen zur Förderung der Elektromobilität

Neue Steuervergünstigungen zur Förderung der Elektromobilität

Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Hybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, hohe Anschaffungskosten und eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur. Nun will die Bundesregierung Elektroautos im Straßenverkehr (Elektromobilität) stärker fördern. Um die schleppende Nachfrage nach den teuren Elektroautos anzukurbeln, gibt es seit Juli 2016 eine Kaufprämie von 4.000 Euro für reine E-Autos und von 3.000 Euro für Hybrid-Autos.
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