Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!

Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!

Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.

Wenn das Kind am 1. eines Monats Geburtstag hat, wird das 18. Lebensjahr vollendet mit Ablauf des Vormonats (§ 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB). Damit endet leider auch der Anspruch auf Kindergeld mit dem Vormonat. Für den Monat des Geburtstages besteht daher leider kein Kindergeldanspruch mehr. Wird das Kind am 2. eines Monats 18 Jahre alt, steht Ihnen für diesen Monat noch eine Kindergeldzahlung zu (A 8, DA-Kindergeld 2016).

In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Köln bestätigt, dass für Kinder, die am Monatsersten Geburtstag haben, das für das Kindergeld wichtige 18. oder 25. Lebensjahr am Vortag vollendet wird und folglich für den Geburtsmonat kein Anspruch mehr auf Kindergeldzahlungen oder die steuerlichen Freibeträge besteht. Denn Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass das Kind an wenigstens einem Tag in dem betroffenen Monat zu berücksichtigen ist (FG Köln vom 21.9.2016, 4 K 392/14).

Aufgrund der gesetzlichen Regelung erhalten die Eltern tatsächlich einen Monat weniger Kindergeld gegenüber jenen Eltern, deren Kinder am 2. bis 31. eines Monats geboren sind. Dieses Ergebnis ist eine Folge der in §§ 187, 188 BGB allgemein vorgesehenen Fristenberechnung und des vom Gesetzgeber für den Bezug von Kindergeld als maßgeblich erachteten Monatsprinzips, nach dem Kindergeld vom Beginn des Monats an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen, gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzrichter liegt hier jedoch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor.

19 Kommentare zu “Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!”:

  1. Christian

    Unsere Kind ist auch am 1. geboren und finde ungerecht dass kein Kindergeld für Folge Monat zusteht. Schade dass nicht vor höhere Instanz gegangen war. Ich habe hoch gerechnet, über 500000 € im Jahr wird so eingespart.

    1. Antje Krewel

      Aber man erhält doch über das 18. Lebensjahr hinaus KG, da sich das „Kind“ doch vermeintlich eh noch in Schule oder Berufsausbildung oder Studium befindet. Somit gilt diese Regel dann wohl für den 1. des Monats, in dem das „Kind“ 25 wird analog?

      1. Thilo Rudolph Autor

        Hallo Antje,

        wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Kindergeld ggf. bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Die in dem Artikel beschriebenen Regelungen gelten dann entsprechend.

        Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

        Mit freundlichen Grüßen

        Thilo Rudolph
        SteuerGo.de

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Lindenberg,

      ja, Sie müssen allerdings einen Antrag stellen: Beantragen Sie Kindergeld für Ihr neugeborenes Kind.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Sandra,

      Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, erhalten Sie in jedem Fall Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge (Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Für volljährige Kinder besteht der Anspruch weiter, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert und die Altershöchstgrenze von 25 Jahren noch nicht erreicht hat.

      Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

      Ansonsten gibt es Kindergeld für volljährige Kinder nur, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden oder einen Freiwilligendienst leisten. Das kann eine betriebliche Ausbildung sein, aber auch ein Studium oder beispielsweise der Besuch eines Kollegs, einer Berufsfachschule oder Fachoberschule. Muss das Kind seine Ausbildung wegen Krankheit oder Mutterschaft vorübergehend unterbrechen, besteht der Kindergeldanspruch weiter.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  2. René Marcel Fandrei

    Guten Tag, wir sind als deutsche Eltern von 2 Kindern (ebenfalls deutscher Staatsamgehörigkeit) am 23.01.2021 aus der Schweiz nach Deutschland gezogen. Bekommen wir für beide Kinder für den Monat Januar auch Kindergeld?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo René,

      grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige dann Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

      Das Kindergeld kann rückwirkend nachgezahlt werden, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.

      Hier finden Sie den Kindergeldantrag und weitere Informationen zur Antragstellung.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  3. Florin

    Hallo. Mein kind ist am 19.07.21geboren. Die frage ist,soll ich auch fur July das kindergeld bekommen oder erst ab August?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Florin,

      das Kindergeld wird ab dem Monat der Geburt gewährt, auch wenn die Antragstellung möglicherweise später erfolgt (bis zu sechs Monate) erfolgt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  4. Heemeier

    Hallo.Eine Frage Mein Sohn ist am 07.1.2022 18 Jahre alt geworden und ist Arbeitssuchend gemeldet.Bekommt er für den Monat noch das Kindergeld?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Heemeier,

      Kindergeld wird auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in bestimmten Fällen gezahlt. Dazu gehört auch, wenn das Kind sich nach der Ausbildung bis zu 4 Monate in einer Übergangszeit befindet.

      Alle Berücksichtigungsgründe für volljährige Kinder finden Sie auch auf den Seiten der Familienkassen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  5. Lucas

    Hallo, ich befinde mich in einer Ausbildung die bis zum 31.09.2023 geht.

    Ich habe am 08.06.98 Geburtstag, ich bin jetzt 24 Jahre alt.

    Ich frage mich, ob ich mit erreichen des 25. Lebensjahres mein letztes Kindergeld bekomme, oder ob ich es bis zum Ende des 25. Lebensjahres bekomme.

    Heißt bekomme ich mein Kindergeld 2023 nur noch bis Juni, oder bis Ende September 2023, weil meine Ausbildung geht noch bis September 2023.

    Ich danke falls jemand antwortet.

  6. Andrea

    Bei meinem Sohn ist es das Gleiche. Er geht noch bis Juni 2024 zum Kolleg, wird aber schon im November 2023 25 Jahre alt. Da gibt es dann leider gar nichts mehr. Es sei denn du hast eine Behinderung und kannst nicht arbeiten.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Patricia,

      Kindergeld wird auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren in bestimmten Fällen gezahlt. Alle Berücksichtigungsgründe für volljährige Kinder finden Sie auch auf den Seiten der Familienkassen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

  7. Sabine Mülheim

    Guten morgen!Mein Sohn ist am 10 Februar 25 Jahre alt geworden bekommt er für diesen Monat noch Kindergeld? Grüße Sabine M.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Sabine,

      der Anspruch auf Kindergeld endet am Ende des Monats, in dem das Kind das Alter von 25 Jahren erreicht. Anspruch besteht aber nur, wenn auch die Voraussetzungen für volljährige Kinder erfüllt sind.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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