Heizungsaustausch: Neue Förderungen für die Wärmewende

Heizungsaustausch: Neue Förderungen für die Wärmewende

Am 29.12.2023 wurde die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (Richtlinie BEG-EM vom 21.12.2023). Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.2.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für den Heizungsaustausch stellen.
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Gewinnbringende Vermietung: Steuertricks und Vermarktungsstrategien für Eigentümer

Gewinnbringende Vermietung: Steuertricks und Vermarktungsstrategien für Eigentümer

Die Vermietung von Immobilien kann eine große Herausforderung sein, die sowohl Wissen als auch Fingerspitzengefühl erfordert. In diesem Artikel widmen wir uns essenziellen Tipps für Vermieter, um Ihnen zu zeigen, wie Sie Ihre Immobilie gewinnbringend vermieten können. Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf Steuertricks, die Ihre finanzielle Last mindern, sondern auch auf effektive Vermarktungsstrategien, die die Attraktivität Ihrer Immobilie steigern.
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Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023

Investmenterträge: Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023

Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sogenannte Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.
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Grundsteuer: Weg zum Bundesfinanzhof ist endlich frei

Grundsteuer: Weg zum Bundesfinanzhof ist endlich frei

Sehr viele Immobilieneigentümer haben in den letzten Monaten Einsprüche gegen die Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und gegebenenfalls auch gegen die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1.2025 eingelegt. Sie hoffen, dass eines Tages das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Grundsteuer nach der jüngsten Grundsteuerreform als verfassungswidrig einstuft. Doch der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist lang und führt wohl erst einmal über den Bundesfinanzhof.
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Ostsee-Sturmflut in Schleswig-Holstein: Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer

Ostsee-Sturmflut in Schleswig-Holstein: Steuererleichterungen für Geschädigte und Unterstützer

Am 20. und 21. Oktober 2023 hat sich an der Ostsee in Schleswig Holstein eine Jahrhundert-Sturmflut ereignet, die an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht hat. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Bürgern zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten will der Fiskus nun durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen.
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Verbilligte Vermietung von Luxuswohnung: Überschussprognose für Verlustabzug erforderlich

Verbilligte Vermietung von Luxuswohnung: Überschussprognose für Verlustabzug erforderlich

Wer eine Wohnung verbilligt überlässt, kann seine Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt die Miete darunter, sind die Kosten aufzusplitten in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil, wobei Letzterer steuerlich verloren ist.
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Energetische Sanierung: Ab 2024 auch mit dem Riester-Guthaben möglich

Energetische Sanierung: Ab 2024 auch mit dem Riester-Guthaben möglich

Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ab 2008 die Bildung von Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt. Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen darf nach geltendem Recht förderunschädlich für die unmittelbare Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung sowie zur Entschuldung der selbst genutzten Wohnimmobilie in Anspruch genommen werden. Begünstigt ist seit 2014 auch die Finanzierung von Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in und an einer selbst genutzten Wohnung (§ 92a Abs. 1 Nr. 3 EStG).
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Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim trotz befristeter Vermietung?

Erbschaftsteuerbefreiung fürs Familienheim trotz befristeter Vermietung?

Die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an den Ehegatten bzw. Lebenspartner, an die Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder bleibt von der Erbschaftsteuer befreit – und zwar zusätzlich zu den persönlichen Steuerfreibeträgen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Voraussetzung für die Erbschaftsteuerbefreiung ist allerdings, dass der Erblasser das Familienheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen.
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Steuern im Börsenhandel: Wie Sie Ihre Gewinne optimieren

Steuern im Börsenhandel: Wie Sie Ihre Gewinne optimieren

Der Börsenhandel bietet unzählige Möglichkeiten, Gewinne zu erzielen und Vermögen aufzubauen. Doch neben den Chancen, die dieser aufregende Markt bietet, sind auch steuerliche Aspekte von großer Bedeutung. Steuern im Börsenhandel können einen erheblichen Einfluss auf Ihre Gewinne haben und sind daher ein Thema, dem jeder Investor Aufmerksamkeit schenken sollte.
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Grundsteuer: Aktuelle Entwicklungen zu den Einsprüchen

Grundsteuer: Aktuelle Entwicklungen zu den Einsprüchen

Die meisten Immobilieneigentümer haben in den vergangenen Monaten die Grundsteuererklärung abgegeben und halten auch schon ihren Bescheid über den Grundsteuerwert in den Händen. Es bleibt aber bei der Grundsteuer ein ungutes Gefühl: Sind die angegeben Werte wirklich korrekt, das heißt, stimmen die Größe der Wohnfläche, das Baujahr oder die Bodenwerte wirklich? Und hat das Finanzamt seinerseits mit korrekten Zahlen gerechnet? Etwas kryptisch sind die Grundsteuerwertbescheide allemal.
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Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter

Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter

Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale – wie Airbnb – etwas dazu. Doch nicht jeder denkt dabei auch an die Steuer. Das könnte teuer werden. Lange Zeit war der Datenschutz zwar auf der Seite der Airbnb-Vermieter, doch die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, hatte für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden (Entscheidung des irischen High Court vom 22.6.20, 2020 No. 85 MCA).
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Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig und es kommt zu einer Nachversteuerung: Anders als Banken sind private Darlehensnehmer und Zinsschuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25-prozentige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wie erfolgt die Nachversteuerung?
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Gebäude-AfA: Anforderung an Gutachten zur Verkürzung des AfA-Zeitraums

Gebäude-AfA: Anforderung an Gutachten zur Verkürzung des AfA-Zeitraums

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz zu gering und so wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Abschreibungen für Fotovoltaikanlagen gehen ab 2022 verloren

Fotovoltaik: Abschreibungen für Anlagen gehen ab 2022 verloren

Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kWp konnten nach bisherigen Recht von dem Liebhaberei-Wahlrecht Gebrauch machen: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann danach unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt für die Einkommen- und Gewerbesteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer.


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Gestaltungsmodell: Baukosten oder Kaufpreis rechtzeitig aufteilen

Finanzierung von Immobilien: Teilen Sie Baukosten oder Kaufpreis frühzeitig auf

Beim Erwerb oder der Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes kann eine geschickte Zuordnung der Darlehen und der Eigenmittel enorme Steuervorteile bringen. Doch bei dem Gestaltungsmodell gibt es einiges zu beachten.


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Kaufpreisaufteilung: Grenzen vertraglicher Regelungen

Gebäudeabschreibung: Grenzen der vertraglichen Kaufpreisaufteilung

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazugehörigen Grund und Boden mit (Ausnahme: Erbbaurecht). Falls die Immobilie vermietet ist oder vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten abgesetzt werden. Die AfA ist aber nur möglich auf den Gebäude-, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Zu diesem Zweck muss der Gesamtkaufpreis im Rahmen der Kaufpreisaufteilung auf das Gebäude und den Grund und Boden aufgeteilt werden.


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Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung

Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung

Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten können nach der Scheidung in Höhe von bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
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Fotovoltaikanlagen: Verbesserte steuerliche Förderung ab 2023

Fotovoltaikanlagen: Verbesserte steuerliche Förderung ab 2023

Nach derzeit geltendem Recht lässt die Finanzverwaltung Erleichterungen für die Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kW zu: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird („Liebhaberei-Wahlrecht“). Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt allerdings nicht für die Umsatzsteuer. Hier wäre allenfalls zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung angewandt werden soll.


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Kaufpreisaufteilung : Neue Arbeitshilfe für AfA-Zwecke

Wohnungskauf: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für AfA-Zwecke

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazugehörigen Grund und Boden mit (Ausnahme: Erbbaurecht). Falls die Immobilie vermietet ist oder vermietet werden soll, können die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Abschreibung ist aber nur möglich auf den Gebäude-, nicht jedoch auf den Bodenanteil. Zu diesem Zweck muss der Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und den Grund und Boden über die sogenannte Kaufpreisaufteilung aufgesplittet werden.


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