Alle Steuerbürger, die ihren Gewinn per Bilanz oder durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind – seit dem Veranlagungszeitraum 2011 – grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 Euro sind. Eine frühere Kulanzregelung ist ausgelaufen (BMF, Pressemittelung vom 30.3.2017).
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Tagesmütter: Zahlungen von Jugendämtern teilweise steuerpflichtig
Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Damit soll ein einer Kindertagesstätte ähnliches Angebot im familiären Rahmen geboten werden (§ 22 SGB VIII). Die selbstständig tätigen Tagesmütter und Tagesväter erhalten für ihre Betreuungstätigkeit eine Vergütung entweder von den Eltern der betreuten Kinder oder vom Jugendamt, möglicherweise auch von beiden.
Nebentätigkeit: Neue Dienstanweisungen zur Steuerfreiheit
Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für eine künstlerische Nebentätigkeit, z. B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Voraussetzung aber ist in allen Fällen, dass die Tätigkeit im Auftrag oder im Dienst einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird. Dasselbe gilt für die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro im Jahr, die Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart oder ehrenamtlich tätige Schiedsrichter im Amateurbereich begünstigt (§ 3 Nr. 26a EStG).
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Ehrenamt: Neuer Ehrenamtsfreibetrag für Geflüchtete
Für gewisse ehrenamtliche Nebentätigkeiten werden Aufwandsentschädigungen gezahlt, die in bestimmter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Dies betrifft den Übungsleiterfreibetrag und den Betreuerfreibetrag von jeweils 2.400 Euro (§ 3 Nr. 26 und 26b EStG), den Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG) sowie den Freibetrag im öffentlichen Bereich von 2.400 EUR (§ 3 Nr. 12 EStG).
Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge 2017
Sie wollen wissen wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und wollen gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen? Die Steuergesetze sowie die Verwaltungsanweisungen enthalten eine Vielzahl von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen.
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Begünstigte Nebentätigkeit: Steuerliche Verbesserung für Rettungsschwimmer
Rettungsschwimmer der DLRG bewachen jedes Jahr die Küsten von Nord- und Ostsee, Badeeinrichtungen in den Binnengewässern und Flüssen, Schwimmbäder und Veranstaltungen am, auf und im Wasser. Die DLRG ist darüber hinaus im Katastrophenschutz der Länder und im Rettungsdienst tätig. Die Rettungsschwimmer arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Frage ist, wie die Vergütungen steuerlich zu behandeln sind.
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