Der Steuerbescheid-Prüfer

Die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden war Voraussetzung für die wohl wichtigste Neuerung 2013: Der Prüfung Ihres Steuerbescheide durch Lohnsteuer kompakt.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER versenden, kann Ihr Steuerbescheid online abgerufen und in Lohnsteuer kompakt mit Ihrer Steuererklärung verglichen werden. So werden Sie unterstützt bei der Untersuchung von Abweichungen und können Fehler des Finanzamts schnell und problemlos finden.

e-Steuerbescheid: Prüfer

Um die Abweichungen zu ermitteln, rufen Sie einfach über die Seite „Meine Dokumente“ Ihren elektronischen Steuerbescheid auf und klicken auf „Steuerbescheid jetzt prüfen“. Diese Funktion steht ab sofort allen Kunden zur Verfügung, die die Deluxe-Version von Lohnsteuer kompakt für 2011 oder 2012 verwenden.

Gründe für Abweichungen bei der Steuererstattung

Allerdings kann Lohnsteuer kompakt Ihnen nur aufzeigen, an welchen Stellen es zu Abweichungen kommt. Das „Warum“ kann Ihnen das Programm nicht automatisch beantworten. Die Gründe für Abweichungen sind leider sehr vielfältig und  hängen auch sehr stark von Ihren Angaben in der Steuererklärung ab.

e-Steuerbescheid: Abweichungen

Abweichungen können insbesondere entstehen, wenn das Finanzamt Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitszimmer, bestimmte Arbeitsmittel, etc.) oder Sonderausgaben und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht  anerkennt. Da unser Programm davon ausgeht, dass die Kosten, die Sie eingeben, auch von Ihrem Finanzamt akzeptiert werden, beruht auch die Berechnung durch Lohnsteuer kompakt auf dieser Annahme.

e-Steuerbescheid: Details

Jeder Steuerbescheid enthält daher die Erläuterungen zur Festsetzung. Dort kann der Finanzbeamte erläutern, wenn er bestimmte Kosten nicht anerkennt oder aber bestimmte Angaben ergänzt wurden, weil Sie eventuell aufgrund eines Zahlendrehers ein zu niedriges Einkommen angegeben haben.

Wichtig: Im Zweifelsfall kann es hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, wieso es zu Abweichungen im Steuerbescheid gekommen ist.

Hat das Finanzamt die Steuer zu hoch festgesetzt, können Sie sich gegen den Steuerbescheid mit einem Einspruch wehren. In Kürze werden wir Ihnen die Möglichkeiten erläutern, wie Sie Lohnsteuer kompakt Sie beim Einlegen eines Einspruchs unterstützt.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.